Rahmenbedingungen
Der Auftraggeber und Talent Engine werden bei Annahme dieses Angebotes einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abschließen.
Laufzeit Lizenz Talent Engine
Der Vertragslaufzeit für die Lizenz beginnt mit Unterzeichnung dieses Angebotes und wird für unbestimmte Dauer geschlossen. Sie ist ordentlich durch schriftliche Erklärung mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende kündbar. Das Recht
zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
Der Auftraggeber und Talent Engine sind gemeinsam daran interessiert, das Produkt erfolgreich in den dauerhaften Betrieb des Auftragnehmers zu integrieren und zu einem festen Bestandteil der Leistung der Fußballschulen werden zu lassen. Aus diesem Grund verpflichten sie sich wechselseitig, falls notwendig, nach besten Kräften das Produkt so weiter zu entwickeln und anzupassen, dass es von den Nutzern angenommen und im täglichen Geschäft eingesetzt wird. Ihnen ist bewusst, dass zu diesem Zweck Anpassungen der Software erforderlich sein können, die von Talent Engine vorzunehmen sind. Der Auftraggeber unterliegt insofern einer Mitwirkungspflicht, da Inhalt und Anforderungen an die Anpassungen von beiden Parteien gemeinsam erarbeitet werden müssen.
Tagessätze
Tagessätze nach Talent Engine – Preisliste gültig ab 1. Januar 2021 pro 8 Stunden zusammenhängend. Abrechnung je angefangene Stunde auf Nachweis.
Weitere Mitwirkungspflichten
Für die erfolgreiche Umsetzung ergeben sich Mitwirkungspflichten für den Kunden: Diese betreffen nebenden inhaltlich mit zu bestimmenden Vorgaben ebenfalls die Benennung von Ansprechpartnern und die Bereitstellung von Zeitressourcen für die Abstimmung.
Support
110,- € / Stunde, Abrechnung je angefangene 30 Minuten auf Nachweis.
Die Preise gelten Mo-Fr innerhalb der Zeit von 9.00 bis 18.00 Uhr.
Aufpreise:
Montag bis Freitags (regulärer Arbeitstag)
18.00 Uhr bis 24.00 Uhr: 25% 24:00 bis 9:00 Uhr: 50%
Samstags
9.00 Uhr bis 18.00 Uhr: 25%, 18.00 Uhr bis 24.00 Uhr: 50%, 24:00 bis 9:00 Uhr: 75%
Sonn- und Feiertags
9:00 Uhr bis 18.00 Uhr: 50%, 18.00 Uhr bis 24.00 Uhr: 75%, 24:00 bis 9:00 Uhr: 100%
Zahlungsbedingungen
Monatliche Abrechnung der Leistungen auf Basis von Arbeitsnachweisen und Ermittlung der variablen Lizenzgebühren „Talentreports“.
Rechnungsbetrag ist jeweils nach Rechnungslegung innerhalb von 14 Tagen fällig soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Alle Preise in Euro. zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Auslagen wie Stock Photos, Kuriere, Meetings, Versandkosten werden nach Aufwand und Beleg berechnet. Fahrt- bzw. Reisekosten und Spesen nach Aufwand. Auslagen, Reisekosten und Spesen müssen von einem Handlungsbevollmächtigten des Kunden schriftlich oder per Mail vorab genehmigt werden und Talent Engine hierüber schriftlich informiert werden.
Rechte Dritter
Zahlungsansprüche Dritter zu Abgeltung von Urheber- und Leistungsschutzrechten sowie des Rechts am eigenen Bild gehen zu Lasten des Kunden. GEMA-Gebühren und sonstige Nutzungsentgelte, Künstlersozialversicherungsabgaben und Zollkosten, auch soweit sie nachträglich entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Bezüglich der für die Produktion von Dritten eingeholten Rechte an Fremdleistungen, Gestaltungen, Software, Bildern, Musik usw. ist Talent Engine lediglich mit der sorgfältigen Einholung der für die Vertragsnutzung notwendigen Rechte beauftragt. Die Rechteeinholung wird von Talent Engine dokumentiert und die eingeholten Rechte werden auf den Auftraggeber weiter übertragen. Talent Engine lässt sich soweit möglich die Zusicherung der Dritten geben, dass die Rechteeinräumung vollständig ist und die vertragsgemäße Verwertung nicht durch Rechte anderer beeinträchtigt wird.
Soweit Talent Engine Zweifel am Bestand der eingeholten Fremdrechte hat, wird sie dies dem Auftraggeber mitteilen. Sofern der Auftraggeber trotz des Warnhinweises schriftlich Weisung zur Aufnahme der fraglichen Elemente erteilt, übernimmt er die Haftung und stellt Talent Engine von sämtlichen sich daraus ergebenden Schäden und Ansprüchen Dritter frei, einschließlich der Kosten der Rechtsverfolgung bei möglichen Angriffen Dritter gegen Talent Engine.
Im Falle schwerwiegender Bedenken kann Talent Engine die Aufnahme solcher
Elemente verweigern. Das Gleiche gilt für Elemente, die der Kunde selbst oder von ihr benannte Dritte zur Aufnahme in die Agenturleistungen und -produktionen beisteuern.
Eine Gewährleistung für die von dem Kunden eingeholten und vom Kunden überlassenen Fremdrechte wird nicht übernommen. Auf Wunsch wird – vor allem bei Multimediaproduktionen – eine geeignete Rechteclearing-Stelle eingeschaltet, deren Kosten vom Kunden zu tragen sind.
Schlussbemerkungen
Dieses Angebot beruht auf den beigefügten aktuellen Geschäftsbedingungen der Talent Engine GmbH, wobei bei Widersprüchen die Regelung dieses Angebotes den Geschäftsbedingungen der Talent Engine GmbH vorgehen.